Am Abend des 27. Februar 1933 steht der Berliner Reichstag in Flammen. Knapp einen Monat nach Hitlers Ernennung zum Reichskanzler genügt dieses eine Feuer, um in weniger als 24 Stunden die Weichen für die nationalsozialistische Diktatur zu stellen. Diese Folge zeichnet nach, wie aus einer Brandnacht das juristische Fundament eines zwölfjährigen Unrechtsregimes wurde.
Wir beginnen in der Brandnacht selbst: 15 Löschzüge der Berliner Feuerwehr, der berstende Glasdom des Plenarsaals, der niederländische Rätekommunist Marinus van der Lubbe, der halbnackt im Gebäude gefasst wird und die Tat sofort gesteht. Parallel treffen Göring, Goebbels und Hitler am Tatort ein und sprechen ohne jede Ermittlung von einem kommunistischen Aufstandsversuch. Hitler fordert noch in derselben Nacht die sofortige Erschießung kommunistischer Funktionäre.
Am Morgen des 28. Februar 1933 liegt die „Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat“ auf dem Kabinettstisch — gestützt auf Artikel 48 der Weimarer Verfassung. Wir zeigen, wie diese Reichstagsbrandverordnung Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, Versammlungsrecht, Briefgeheimnis und sogar das Eigentumsrecht aushebelt. Der Rechtsstaat wird suspendiert, ohne dass je ein Datum für die Wiederherstellung genannt wird. Der so verhängte Ausnahmezustand bleibt bis 1945 in Kraft.
Im Anschluss beleuchten wir den Weg zur vollständigen Entmachtung des Parlaments: die Massenverhaftungen, die improvisierten SA-Konzentrationslager, die Annullierung der KPD-Mandate und die Verlagerung des Reichstags in die Kroll-Oper. Dort tritt am 23. März 1933 unter dem Schatten von Hakenkreuzfahnen und bewaffneten SA-Männern das Ermächtigungsgesetz in Kraft. Nur die SPD stimmt dagegen — wir erinnern an die mutige Gegenrede Otto Wels’. Mit dem „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich“ schafft sich das Parlament faktisch selbst ab.
Ein eigenes Kapitel widmet sich dem Leipziger Reichstagsbrandprozess im Herbst 1933. Angeklagt sind van der Lubbe, der KPD-Abgeordnete Ernst Torgler und drei bulgarische Kommunisten um Georgi Dimitroff. Wir schildern, wie Dimitroff sich deutsches Recht selbst beibringt, Göring im Zeugenstand zur Weißglut treibt und am Ende einen Freispruch erwirkt, weil das Reichsgericht ausnahmsweise noch rechtsstaatlich urteilt. Van der Lubbe wird auf Grundlage einer rückwirkenden „Lex van der Lubbe“ zum Tode verurteilt und im Januar 1934 hingerichtet — sein Urteil wird erst 2007 aufgehoben.
Dann der Kern: die historiografische Kontroverse. Wir stellen beide Seiten unparteiisch vor. Auf der einen Seite die Alleintäterthese, die Fritz Tobias 1959 im Spiegel populär machte und die Hans Mommsen 1964 in den Vierteljahrsheften für Zeitgeschichte wissenschaftlich absegnete. Auf der anderen Seite die These einer NS-Täterschaft, die das Luxemburger Komitee um Walther Hofer vertrat und die Alexander Bahar und Wilfried Kugel ab 2001 mit den erst nach der Wende zugänglichen Moskauer Originalakten fortschrieben.
Wir gewichten die Argumente beider Lager: van der Lubbes dokumentierte Sehbehinderung und die fehlenden Brandbeschleuniger gegen die Backdraft-Erklärung moderner Alleintäter-Verfechter wie Sven Felix Kellerhoff. Wir erklären, warum die 2019 aufgetauchte eidesstattliche Erklärung des SA-Manns Hans-Martin Lennings die Debatte neu befeuert hat. Und wir zeigen, wie problematisch die Rolle des Instituts für Zeitgeschichte war, als es in den 1960ern das kritische Gutachten Hans Schneiders unterdrückte.
Zum Schluss eine Enthüllung, die das kollektive Bildgedächtnis erschüttert: Das ikonische Foto des lichterloh brennenden Reichstags, das seit Jahrzehnten Leitmedien, Lehrbücher und Dokumentationen illustriert, ist gar kein historisches Dokument. Der Journalist Uwe Soukup und der Historiker Andreas Kötzing haben nachgewiesen, dass die dramatischen Flammenbilder aus DEFA-Spielfilmen der 1950er Jahre stammen — gedreht an einem Miniaturmodell des Modelleurs Ernst Kunstmann. Was wir für historische Realität halten, ist in Wahrheit filmische Illusion.
Der Reichstagsbrand ist deshalb mehr als ein Kriminalfall. Er ist eine Lehrstunde darüber, wie schnell Verfassungsrechte legal ausgehebelt werden können, wenn Angst regiert — und wie hartnäckig ein einziges Ereignis die Deutungshoheit über eine Epoche bestimmt.