Nürnberg 1945: Der Prozess, Hermann Göring und Dr. Douglas Kelley

Nürnberg 1945: Der Prozess, Hermann Göring und Dr. Douglas Kelley

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Nürnberg, November 1945: Die Stadt liegt zu 90 Prozent in Trümmern, und mitten in dieser apokalyptischen Kulisse entsteht im Saal 600 des Justizpalastes das ambitionierteste Konstrukt internationaler Strafjustiz, das die Welt bis dahin gesehen hatte. Diese Folge taucht in die Geschichte des Hauptkriegsverbrecherprozesses ein und folgt dabei zwei Strängen, die sich immer wieder kreuzen: der juristisch-historische Verlauf des Tribunals und die psychiatrische Begutachtung der Angeklagten durch den amerikanischen Militärpsychiater Dr. Douglas M. Kelley.

Wir beginnen mit der historischen Ironie, dass weder Churchill noch Roosevelt ursprünglich einen Prozess wollten — der Morgenthau-Plan sah summarische Exekutionen vor. Ausgerechnet Stalin pochte auf ein formelles Verfahren, weil er aus den Moskauer Schauprozessen wusste, wie sehr ein Urteil die Geschichtsschreibung formen kann. Erst unter Truman und Kriegsminister Stimson setzte sich in den USA der Wille zur Rechtsstaatlichkeit durch. Der amerikanische Bundesrichter Robert H. Jackson formte daraus auf der Londoner Konferenz im August 1945 ein einzigartiges Gerüst: das Londoner Statut mit seinen vier Anklagepunkten — Verschwörung, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Auf der Anklagebank saßen nicht die, die man zuerst erwartet hätte: Hitler, Goebbels und Himmler hatten sich entzogen. Ranghöchster Nazi war Hermann Göring, der mit 17 Lastwagen voller Gepäck und in maßgeschneiderter Fantasieuniform glaubte, die Amerikaner würden ihn als politischen Unterhändler auf Augenhöhe empfangen. Die Folge beleuchtet seine Rolle als Reichsmarschall, Beauftragter für den Vierjahresplan und Unterzeichner des Befehls vom 31. Juli 1941, mit dem er Heydrich mit der „Endlösung“ beauftragte — sowie seine Strategie im Prozess, in dem er rhetorisch versierte Chefrolle unter den Angeklagten übernahm.

Im Zentrum steht die Arbeit von Dr. Douglas Kelley und seines Assistenten, des Gefängnispsychologen Gustave Gilbert. Kelley war angetreten, eine spezifische „Nazi-Psyche“ oder einen psychopathologischen gemeinsamen Nenner des Bösen zu finden. Was er stattdessen fand, war psychologische Normalität: Die Wechsler-Bellevue-IQ-Tests ergaben einen Durchschnitt von 128 unter den 21 Angeklagten, mit Hjalmar Schacht bei 143, Seyß-Inquart bei 141 und Göring bei 138. Rorschach-Tests zeigten keine einheitliche Pathologie, sondern eine Bandbreite individueller Persönlichkeitsprofile: Göring narzisstisch und machtgierig, aber „brillant und moralisch bankrott“; Speer als technokratischer Karrierist; Keitel als Kadavergehorsam in Reinform.

Die Folge geht in die juristische Werkstatt des Prozesses: Jackson entschied sich bewusst gegen ein Zeugenspektakel und stützte die Anklage auf etwa 4000 Dokumente — die pedantische deutsche Bürokratie wurde zur stärksten Waffe gegen die Täter. Filmaufnahmen aus den befreiten Konzentrationslagern und Aussagen wie die des Auschwitz-Kommandanten Rudolf Höß, der die Vergasung von zweieinhalb Millionen Menschen mit eiskalter Sachlichkeit schilderte, ließen keinen Raum mehr für rhetorische Ausflüchte.

Wir besprechen den technologischen Sprung, den der Prozess erzwang: die Geburtsstunde des modernen Simultandolmetschens durch das IBM-System mit kilometerlangen Kabeln, Ampelsignalen für die Dolmetscher und Echtzeit-Übersetzung in vier Sprachen. Außerdem die zentralen Verteidigungsstrategien — das „nulla poena sine lege“-Argument (Rückwirkungsverbot) und das Tu-quoque-Argument („ihr seid auch nicht besser“), das im Fall Dönitz wegen des U-Boot-Krieges sogar teilweise griff, weil sein Anwalt Otto Kranzbühler Admiral Nimitz zur schriftlichen Bestätigung identischer US-Praktiken im Pazifik bewegen konnte.

Die völkerrechtliche Antwort der Richter stützte sich auf den Briand-Kellogg-Pakt von 1928 — den auch Deutschland unterzeichnet hatte. Daraus leitete das Tribunal das revolutionäre Prinzip ab: Staatsakte sind zugleich Personalakte, Individuen sind für völkerrechtliche Verbrechen persönlich strafbar. Die Nürnberger Prinzipien wurden 1950 von der UN-Völkerrechtskommission kodifiziert und bilden die Grundlage des heutigen Völkerstrafrechts und des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag.

Am 1. Oktober 1946 fielen die Urteile: zwölf Todesurteile, sieben Haftstrafen, drei Freisprüche. Göring entzog sich der Hinrichtung in der Nacht vor dem 15. Oktober durch eine versteckte Zyankalikapsel — ein letzter Akt der Selbstinszenierung, der die Amerikaner zutiefst demütigte. Die Vollstreckung der übrigen Urteile durch den Henker John C. Woods verlief amateurhaft, die Leichen wurden in München verbrannt und die Asche heimlich in den Wenzbach gestreut, um Pilgerstätten zu verhindern.

Den dunkelsten Bogen schlägt die Folge zu Douglas Kelley selbst: Zwölf Jahre nach Nürnberg, am 1. Januar 1958, nimmt Kelley sich vor den Augen seiner Familie in Berkeley das Leben — mit einer Zyankalikapsel, die er als morbides Souvenir aus Nürnberg mitgebracht hatte. Genau das Gift, mit dem sich Göring entzogen hatte. Seine Erkenntnis, dass die ungeheuerlichsten Verbrechen von völlig normalen, hochintelligenten Konformisten begangen werden können, war lange vor Hannah Arendts „Banalität des Bösen“ und Milgrams Experimenten formuliert.

Die abschließende Reflexion fragt, wie immun wir heute gegen denselben Mechanismus sind, wenn institutioneller Druck und Karrierehrgeiz Menschen mit IQ über 130 dazu bringen können, ihren moralischen Kompass komplett aufzugeben. Eine dichte historische Vorbereitung — ohne Bezug auf den aktuellen Vanderbilt-Film.

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