Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht einmal eine Tatversion gefasst haben, beginnt das deutsche Strafverfahren systematisch, andere Möglichkeiten herauszufiltern. Diese Folge nimmt sich die psychologischen Mechanismen vor, durch die rechtskräftige Fehlurteile entstehen — und die prozessualen Hürden, die sie nahezu unkorrigierbar machen.
Im ersten Teil geht es um die kognitiven Verzerrungen im Ermittlungsverfahren. Der Confirmation Bias führt zum klassischen Ermittlungstunnel: Einmal auf einen Verdächtigen fixiert, gewichtet das Gehirn der Ermittler belastende Indizien massiv über und blendet entlastende aus. Die Repräsentativitätsheuristik macht aus Klischees Wahrscheinlichkeiten — wer „nach Täter aussieht“, trägt das durch das ganze Verfahren. Der fundamentale Attributionsfehler lässt Richter Nervosität reflexartig als Lüge interpretieren, statt als Angst vor Fehlurteil. Und Zeugen mit Overconfidence-Bias berichten unter Stress mit unerschütterlicher Sicherheit Dinge, die so nie passiert sind, obwohl die Forschung längst gezeigt hat, dass die Trefferquote unter Druck dramatisch sinkt.
Im zweiten Teil steht das deutsche Wiederaufnahmerecht im Mittelpunkt. Gerhard Strate beschreibt in seinem Standardaufsatz „Der Verteidiger in der Wiederaufnahme“ den Grundkonflikt zwischen Wahrheitsermittlung und Rechtsfrieden. Sobald ein Urteil rechtskräftig ist, ruhen die Prinzipien der Wahrheitsfindung — das System verteidigt die Rechtskraft mit Zähnen und Klauen. § 359 Nr. 5 StPO und die zweistufige Prüfung im Additions- und Probationsverfahren werden zur prozessualen Festung: Neue Zeugen werden auf dem Papier als unglaubwürdig abgetan, bevor sie überhaupt vernommen wurden. Die Rollen verkehren sich — der Verteidiger wird zum verzweifelten Ermittler, die Justiz zur eisernen Verteidigerin des alten Fehlurteils.
Im dritten Teil ziehen drei prominente Fälle das Geschehen ins Konkrete. Manfred Genditzki saß 13,5 Jahre wegen eines „Badewannenmordes“, den es nie gab — erst ein biomechanisches Gutachten zur Sturzkinematik und eine thermodynamische Berechnung des Todeszeitpunkts über die Wasserabkühlung lieferten 2023 den Freispruch. Harry Wörz wurde wegen eines Tötungsversuchs an seiner Ex-Frau verurteilt, obwohl der wahrscheinlichste Täter ein Polizist war — der Halo-Effekt der Uniform schützte den Kollegen jahrelang. Gustl Mollath verbrachte sieben Jahre in der geschlossenen Psychiatrie, nachdem ein Arzt ihm Wahn attestierte, ohne ihn untersucht zu haben, und seine substanziellen Schwarzgeldvorwürfe gegen die HypoVereinsbank niemand prüfen wollte — bis interne Bankrevisionsberichte ihn vollumfänglich bestätigten.
Den Schluss bildet die Entschädigungsfrage: 75 Euro pro Hafttag nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) — bei Genditzki versuchte der Staat zunächst, davon rund 100.000 Euro für „ersparte Kost und Logis“ abzuziehen. Ein einziger Hafttag kostet den Staat im Unterhalt 157 Euro. Der Staat gibt also doppelt so viel aus, um einen Unschuldigen wegzusperren, wie er ihm am Ende für denselben verlorenen Tag zahlt — ein Missverhältnis, das die KriPoZ in ihrem Aufsatz zur falschen Verurteilung im Badewannenmord scharf kritisiert.
Quellen: Strate „Der Verteidiger in der Wiederaufnahme“; KriPoZ-Aufsatz „Weil nicht sein kann, was nicht sein darf“; Wikipedia-Einträge zur Strafsache Mollath, Harry Wörz, Manfred Genditzki, dem Justizirrtum um Horst Arnold sowie der Liste von Justizirrtümern in der deutschen Rechtsprechung; Strafrecht Plus zu psychologischen Verzerrungen im Strafprozess.